Fälschungsschutzrichtlinie in Kraft getreten
Seit dem 9. Februar sind die neuen Sicherheitsvorschriften der EU-Richtlinie für mehr Fälschungsschutz bei Arzneimitteln in Kraft. Damit ist das Sicherheitssystem „securPharm“ der gleichnamigen Organisation, die von Industrie, Großhandel und Apothekerschaft initiiert wurde, gestartet.
Zwei Sicherheitsmerkmale sind Pflicht
Die Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel müssen nun prinzipiell zwei Sicherheitsmerkmale aufweisen: einen Erstöffnungsschutz und eine individuelle Seriennummer, die direkt vor der Abgabe an den Patienten auf Echtheit und Gültigkeit überprüft wird. Im Rahmen einer Übergangszeit können bereits im Markt vorhandene Packungen bis zu ihrem Verfallsdatum verkauft und verwendet werden.
In 29 Ländern gestartet
Das securPharm-System ist eingebettet in ein europaweites Schutzsystem der legalen Lieferkette gegen gefälschte Arzneimittel. Zunächst gehen in 26 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein die Sicherheitssysteme in Betrieb. Bis 2025 kommen dann auch die Systeme Italiens und Griechenlands dazu. Rund 22.000 Hersteller, Apotheken, Großhändler und Kliniken wurden an das securPharm-System angebunden.
Mehr Informationen zur EU-Fälschungsschutzrichtlinie gibt es auf unserer Themenseite Fälschungsschutz.